Gewerbeaufsichtsamt – Betriebsräume

Klären Sie, ob bestimmte Auflagen für Ihre Betriebsräume gelten.

Bei Ihrem Gewerbeaufsichtsamt (nicht zu verwechseln mit dem Gewerbeamt!) sollten Sie sich erkundigen, ob die von Ihnen geplanten Betriebsräume den Bestimmungen entsprechen und in welchem Umfang Sozialräume vorgeschrieben sind. Neben den Vorschriften zum Arbeitsschutz erfahren Sie hier auch die für Sie relevanten Bestimmungen für den Umwelt- und Verbraucherschutz. Falls Sie ein Gewerbe angemeldet haben, müssen Sie sich beim Gewerbeaufsichtsamt nicht anmelden, dies übernimmt das Gewerbeamt. Als Freiberufler mit Angestellten müssen Sie das Gewerbeaufsichtsamt selbst informieren. Als Freiberufler ohne Angestellte unterliegen Sie nicht der Gewerbeaufsicht.

» Behörden für Arbeitsschutz

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