Altersvorsorge planen
Je früher Sie Ihre Vorsorge regeln, umso geringer ist Ihre laufende Belastung.
Viele junge Gründer denken: „Altersvorsorge – das kann warten, bis ich ordentlich Geld verdiene“. Leider klappt das dann in vielen Fällen nie ... und im Alter droht eine mickrige Rente. Also sollten Sie sich am besten jetzt mit diesem Punkt befassen.
Falls Sie aus Ihrer Zeit als Arbeitnehmer Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung haben, bleiben Ihnen diese erhalten.
Grundsätzlich besteht für Sie als Gründer nur dann eine Rentenversicherungspflicht, falls Sie als Handwerker mit Eintrag in die Handwerksrolle, als selbstständiger Lehrer, in einem Pflegeberuf oder als Künstler bzw. Publizist gründen. Ebenfalls müssen Sie Mitglied der Rentenversicherung sein, falls Sie als selbstständiger Dienstleister nur einen Auftraggeber haben und Ihr Unternehmen ohne versicherungspflichtigen Angestellten betreiben.
Die Mehrheit der Gründer ist also nicht versicherungspflichtig. Allerdings können Sie sich weiter freiwillig bei der Deutschen Rentenversicherung versichern. Als freiwillig Versicherter bestimmen Sie die Anzahl und Höhe Ihrer Beiträge in gewissen Grenzen selbst. Sie können von einem bis zu zwölf Monatsbeiträge pro Kalenderjahr zahlen und dabei jeden Betrag vom Mindest- bis zum Höchstbeitrag (ca. 85 Euro bis 1100 Euro) frei wählen.
Die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung deckt für den Selbstständigen normalerweise nur eine Grundversorgung ab. Um im Alter ausreichend abgesichert zu sein, sollten Sie daher für weitere Rücklagen sorgen: durch Geldanlagen wie Sparverträge, Investmentfonds, Immobilienbesitz, Kapital bildende Lebensversicherungen oder eine private Rentenversicherung.
Speziell an selbstständige Freiberufler ohne Rentenversicherungspflicht wendet sich die Rürup-Rente. Sie können einen Großteil der Beiträge zu dieser Altersvorsorge von der Steuer absetzen. Allerdings gibt es im Gegensatz zur privaten Rentenversicherung bei der Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht zu Rentenbeginn. D.h., die Auszahlung erfolgt bei diesem Modell nur als lebenslange Rente, nicht als Einmalkapital.
Tipp: Wegen der Komplexität der Thematik und der zahllosen Varianten, die vom individuellen Einzelfall abhängen, sollten Sie sich in Sachen Altersvorsorge von einem Experten beraten lassen.
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