Welche Rechtsform passt zu meinem Vorhaben?

Gründen Sie als Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Im Schritt zuvor (Gewerbetreibende oder Freiberufler?) haben Sie erfahren, ob Sie den Status eines Gewerbetreibenden oder Freiberuflers haben. Falls Sie ein Grenzfall sind und Ihre Situation noch unklar ist, können Sie den Rechtsformen-Analyser mit beiden Auswahlmöglichkeiten durchprobieren.

Als Freiberufler können Sie ein Einzelunternehmen gründen, eine GbR oder eine Partnerschaftsgesellschaft. Als Gewerbetreibender stehen Ihnen alle Rechtsformen mit Ausnahme der Partnerschaftsgesellschaft (nur für Freiberufler) offen.

Wichtig für Freiberufler: Sie gelten nicht als Kaufmann, und Ihr Unternehmen wird nicht in das Handelsregister eingetragen. Ferner unterliegen Sie nicht den Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) und sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Dennoch können natürlich auch Sie eine Handelsgesellschaft (d.h. auch eine Kapitalgesellschaft) gründen. Sie verlieren dann jedoch den Status als Freiberufler und werden zum Vollkaufmann, auf den das HGB angewandt wird.

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