Welche Rechtsform passt zu meinem Vorhaben?

Wie wichtig ist Ihnen die Option, möglichst einfach zusätzliches Kapital durch neue Gesellschafter/Anleger aufzunehmen?

Manche Rechtsformen eignen sich besonders, um nachträglich zusätzliches Eigenkapital durch Aufnahme neuer Gesellschafter zu beschaffen. So kann die Aktiengesellschaft (AG) unkompliziert Wertpapiere an Mitarbeiter oder Kunden ausgeben und dadurch ihre Eigenkapitalbasis erweitern. Auch die eingetragene Genossenschaft (eG) eignet sich für diesen Zweck, denn sie erlaubt einfach den Beitritt neuer Mitglieder und damit neuen Kapitals. Weniger geeignet sind Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co.KG), da hier in der Regel die Zustimmung aller Gesellschafter/Kommanditisten erforderlich ist, um neue Gesellschafter/Kommanditisten aufzunehmen bzw. die Einlagen zu erhöhen. Ähnlich unflexibel verhält es sich bei der GmbH: Auch hier ist die Aufnahme neuer Gesellschafter in der Regel an die Zustimmung sämtlicher Gesellschafter gebunden. In der Praxis wenig genutzt wird das Instrument der Bildung von „genehmigtem Kapital“ bei der GmbH, um etwa Mitarbeitern oder Investoren die Möglichkeit zu geben, sich unkompliziert an dem Unternehmen zu beteiligen.

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