Frage
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Welche Rechtsform passt zu meinem Vorhaben?
Falls Ihr Gewerbeunternehmen voraussichtlich einen Jahresgewinn von 60.000 Euro und/oder einen Jahresumsatz von 600.000 Euro überschreitet, gilt für Sie in jedem Fall die Buchhaltungspflicht. Bei dieser Größenordnung führen Sie ein kaufmännisches Handelsgewerbe, das im Handelsregister eingetragen wird. Die genannten Grenzwerte betreffen weder Land- und Forstwirte noch Freiberufler.
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