Frage
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Welche Rechtsform passt zu meinem Vorhaben?
Einzelunternehmen, Freiberufler und Personengesellschaften erhalten einen Gewinn aus ihren Geschäften. Daher ist ihr Unternehmerlohn keine Betriebsausgabe.
Hingegen erhalten Gesellschafter bzw. Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften auf Basis von Anstellungsverträgen ein Gehalt, das als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden kann. Bei der GmbH & Co. KG kann das Geschäftsführergehalt in der KG steuerlich nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
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