Welche Rechtsform passt zu meinem Vorhaben?

Wie wichtig ist Ihnen größtmögliche Flexibilität bei der Namensgebung Ihres Unternehmens?

Nur Unternehmen bzw. Vollkaufleute, die im Handelsregister eingetragen werden (also GmbH, AG, UG haftungsbeschränkt, Ltd., KG, OHG, GmbH & Co.KG, e.G.) dürfen eine "Firma" führen, wobei sie den jeweiligen Rechtsformzusatz (z.B. e.K. oder GmbH) angeben müssen. Möglich sind Personenfirma (z.B. Alois K. Müller GmbH) , Sachfirma (z.B. Marineventile GmbH), Fantasiefirma (z.B. Schlaraffenland GmbH) oder Mischfirma (z.B. Müller Marineventile GmbH). Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, sind in der Wahl des Unternehmensnamens beschränkt. Sie müssen im Geschäftsverkehr Vor- und Nachnamen der Gesellschafter nennen. Darüberhinaus können sie eine beschreibende Geschäftsbezeichnung wählen. Freiberufler müssen den Nachnamen angeben. Partnerschaftsgesellchaften dürfen keine Firma führen. Ihre Bezeichnung muss mindestens einen Namen eines Partners enthalten sowie den Zusatz "& Partner".

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