Welche Rechtsform passt zu meinem Vorhaben?

Soll das Unternehmen ins öffentliche Unternehmensregister eingetragen werden?

Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG haftungsbegrenzt und Ltd.s.) sowie OHGs, KGs, und GmbH & Co.KGs und Vollkaufleute (e.K.) nach dem Handelsgesetzbuch (im Fachartikel auf StartingUp finden Sie heraus, ob Sie als Vollkaufmann gelten) werden in das Handelsregister eingetragen. Dieses ist ein öffentlich verfügbares Verzeichnis, das eine Publikations-, Beweis-, Kontroll- und Schutzfunktion erfüllt. Partnerschaftsgesellschaften werden in das Partnerschaftsregister, eingetragene Genossenschaften in das Genossenschaftsregister eingetragen.

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