Frage
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Welche Rechtsform passt zu meinem Vorhaben?
Bei dieser Frage müssen Sie abwägen:
Ihre persönliche Haftung als Unternehmer können Sie durch die Gründung einer Kapitalgesellschaft begrenzen (also GmbH, AG, UG, Ltd.) und als Kommanditist einer KG oder GmbH & Co KG. Auch die Eingetragene Genossenschaft haftet nur mit dem Vermögen der Genossenschaft. Allerdings entsteht bei der Kapitalgesellschaft ein höherer Gründungsaufwand und höherer Verwaltungsaufwand im Betrieb. Daher macht die Begrenzung der Haftung durch die Wahl der Rechtsform, d.h. die Wahl einer Kapitalgesellschaft nur Sinn, wenn realistische Haftungsrisiken vorliegen.
Als Freiberufler, Einzelunternehmer bzw. Gesellschafter einer Personengesellschaft wie GbR oder OHG haften Sie hingegen mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Das bedeutet nicht, dass Sie sich gegen Risiken nicht absichern können. Schließen Sie beispielsweise unbedingt eine Haftpflichtversicherung ab! Der Gründungsaufwand und der Aufwand im laufenden Betrieb sind geringer als bei der Kapitalgesellschaft. Als Gesellschafter einer Partnerschaftsgesellschaft können Sie Ihre Haftung u.U. ebenfalls begrenzen, um nicht für Fehler Ihrer Partner einstehen zu müssen.
Achtung: Für die Wirksamkeit der Haftungsbegrenzung in der Kapitalgesellschaft muss die Haftsumme vollständig eingezahlt sein und das Unternehmen rechtsgültig eingetragen sein. Banken und andere Geldgeber verlangen bei der Kreditvergabe an Kapitalgesellschaften in der Regel die persönliche Haftung der Gesellschafter.
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