Welche Rechtsform passt zu meinem Vorhaben?

Sind Sie bereit, den Aufwand einer Doppelten Buchführung in Kauf zu nehmen?

Kapitalgesellschaften sowie alle übrigen im Handelsregister eingetragenen Unternehmen sind verpflichtet, ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der Doppelten Buchführung zu erfassen. Dies gilt auch für eingetragene Genossenschaften.

Personengesellschaften, deren Gewinn 60.000 Euro nicht überschreitet und deren Umsatz 600.000 Euro nicht überschreitet, können eine vereinfachte Buchführung nach der EÜR-Methode (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) wählen. Für Freiberufler gilt die EÜR-Methode unabhängig von Gewinn und Umsatz.

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