Welche Rechtsform passt zu meinem Vorhaben?

Stört es Sie, wenn Informationen über Gewinne und Verluste Ihres Unternehmens veröffentlicht werden?

Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG haftungsbegrenzt und Ltd.s.) sowie Partnerschaftsgesellschaften und eingetragene Genossenschaften sowie GmbH & Co.KGs unterliegen der Publizitätspflicht, d.h. ihr Jahresabschluss muss im zentralen Unternehmensregister veröffentlicht werden. Einzelunternehmen sowie Personengesellschaften (OHG, KG, GbR) sind nicht zur Offenlegung verpflichtet, sofern sie bestimmte Umsatz-/Gewinngrenzen nicht überschreiten.

Tool nur nach Anmeldung nutzbar

Nutzen Sie kostenlos den vollen Funktionsumfang von Gründerberater.de und erhalten Sie Zugriff auf alle Tools. Auf Grundlage Ihres Gründerprofils können z.B. die passenden Fördermittel für Sie ermittelt werden und kann sich Gründerberater.de dynamisch an Ihre individuelle Ausgangssituation anpassen.

Sie haben bereits einen Account? Zur Anmeldung
Sie wollen sich kostenlos registrieren? Zur Registrierung
Diese Webseite verwendet Cookies. Wenn Sie diese Webseite weiterhin besuchen, stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu.