Berufsgenossenschaft

Kontaktieren Sie die Krankenkassen Ihrer Mitarbeiter.

Die Berufsgenossenschaft ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und für alle Betriebe und Freiberufler, die Mitarbeiter beschäftigen, zuständig, außer für landwirtschaftliche Betriebe. Obwohl das Gewerbeamt bei einer gewerblichen Gründung automatisch die Berufsgenossenschaft informiert, müssen Sie selbst innerhalb einer Woche nach Gründung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft nachfragen, ob Versicherungspflicht besteht und ggfls. Ihr Unternehmen anmelden. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft (BG). Wenn Sie nicht wissen, welche BG für Sie zuständig ist, informieren Sie sich bei der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

» Deutsche gesetzliche Unfallversicherung

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