Schutzmöglichkeiten Geschäftsidee

Wählen Sie das passende Verfahren, um Ihre Geschäftsidee vor Nachahmern zu schützen.

Ein auf dem Markt etabliertes Produkt nachzuahmen ist schwer. Hingegen sind neue Produkte und Dienstleistungen relativ leicht zu kopieren – es sei denn, der Gründer sorgt für entsprechende Schutzmechanismen. Die wichtigsten Schutzrechte sind:

PATENT

Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Dabei handelt es sich um hoheitlich vergebene Schutzrechte, die den Inhaber des Patents berechtigen, anderen die Nutzung der Erfindung zu erlauben oder zu untersagen. Voraussetzung für die Erteilung eines Patents ist die sog. Erfindungshöhe. Mit anderen Worten: Die Erfindung muss in hohem Maß innovativ sein. Ein Patent schützt im Regelfall den Patentinhaber 20 Jahre lang. Danach kann die Erfindung von jedermann benutzt werden. Um ein Patent in Deutschland anzumelden, wenden Sie sich ans Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), für internationale Patente informieren Sie sich auf den Seiten der WIPO, der World Intellectual Property Organization.

GEBRAUCHSMUSTERSCHUTZ

Dies ist sozusagen das „Patent light“. Ein Gebrauchsmusterschutz ist einfacher und vor allem schneller einzurichten (ca. 3 Monate) als ein Patent. Es gilt aber auch nur drei Jahre (kann auf max. 10 Jahre verlängert werden). Zuvor müssen die gleichen Voraussetzungen wie beim Patent erfüllt sein: Die Erfindung muss neu sein, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein. Beim Gebrauchsmusterschutz wird vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) nicht geprüft, ob eine vergleichbare Erfindung bereits geschützt ist. Um auszuschließen, dass es zu einem Verletzungs- oder Löschungsverfahren kommt und man sein Gebrauchsmuster wegen der fehlenden sachlichen Voraussetzungen verliert, sollte der Antragsteller unbedingt vor der Eintragung selbst entsprechende Recherchen unternehmen, bzw. dies durch einen Patentanwalt oder einen professionellen Recherchedienst erledigen lassen.

MARKENSCHUTZ

Eine Marke ist ein geschütztes Geschäftszeichen, das aus Namen, Worten, Buchstaben, Logos und Melodien bestehen kann. Eine der bekanntesten Marken ist Coca Cola. Man muss kein Weltunternehmen dieser Größenordnung besitzen, um eine Marke eintragen zu lassen, eine Markenanmeldung ist auch für kleinere Unternehmen sinnvoll. Denn eine geschützte Marke unterstreicht das positive Image des neuen Unternehmens und schützt vor Nachahmern. Die Marken werden immer nur für bestimmte, in der Anmeldung bezeichneten Waren und Dienstleistungen nach der Markenklassifikation eingetragen. Der Schutzumfang erstreckt sich dann nur auf diesen Anwendungsbereich. In Deutschland werden Marken vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) für 10 Jahre erteilt und verwaltet (Verlängerungsoption um weitere 10 Jahre). Die Kosten der Markenanmeldung halten sich in Grenzen: die Anmeldegebühr beim DPMA im Grundpreis beträgt derzeit 300 Euro, zahlreiche online-Anbieter nehmen Antragstellung und Recherche zu geringen Festpreisen vor. Für eine internationale Markenanmeldung informieren Sie sich auf den Seiten der WIPO, der World Intellectual Property Organization.

Achtung: Private Anbieter von offiziell wirkenden „Markenverzeichnissen“ versenden Rechnungen an die neuen Markeninhaber für die Eintragung des Markennamens in ihre Publikationen oder für die Verlängerung des Markenschutzes um weitere Jahre. Dabei handelt es sich i.d.R. um Betrugsversuche.

GESCHMACKSMUSTERSCHUTZ

Ebenfalls beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) können Sie Ihr Design eines neuen Produkts durch Anmeldung eines Geschmackmusters schützen lassen. Der Geschmacksmusterschutz ist für industriell oder auch handwerklich herstellbare Erzeugnisse möglich. Dieser Schutz hat eine Dauer von fünf Jahren, kann aber auf bis zu 25 Jahre verlängert werden.

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