Bauamt, Nutzungsänderung

Klären Sie, ob bestimmte Auflagen für Ihre Betriebsräume gelten.

Wenn Sie Räume, die bisher anderweitig z.B. privat genutzt waren, künftig als Ihre Betriebsräume nutzen wollen, sollten Sie bereits in der Planungsphase klären, ob das im Falle eines Mietverhältnisses überhaupt mietvertraglich zulässig ist und Sie müssen eine Nutzungsänderung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde (siehe Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung) beantragen. Die Planung gewerblicher Um- und Neubauten sowie Erweiterungen sollte ebenfalls rechtzeitig mit dem Bauamt abgestimmt werden.

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